
Steuerrückvergütung
Das Recht auf Rückvergütung der bezahlten Verbrauchsteuer für die rückgeführte Menge
Wenn der Einkäufer verbrauchsteuerpflichtigen Waren (z.B. Bier) bezieht, so muss er der Verpflichtung nachkommen die anfallende Steuer zu bezahlen. Im Falle der Rückführung kann diese Steuer zurückgefordert werden: somit entsteht das Recht auf Rückvergütung der bezahlten Verbrauchsteuer für die rückgeführte Menge.
Es ist jedoch offensichtlich, dass der Antrag auf Steuerrückvergütung genauen Bestimmungen und Formalitäten unterliegt, welche genauestens überwacht werden müssen.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens ist es aus wirtschaftlicher Sicht nicht ratsam, diese Dienstleistung für eine kleine Menge (weniger als 400 Liter) in Anspruch zu nehmen.
Wir sind in der Lage, Anträge auf Wiedereinreichung der Verbrauchsteuer vorzubereiten (um dann das e-VBD für die Rückkehr auszustellen). Um das e-VBD zu erstellen sind wir im Besitz einer Verbrauchsteuernummer als zertifizierter Versender (dies gilt nur für das Bier, für das die Verbrauchsteuer von uns in der Einfuhr bezaht wurde).
Unser Team bietet den Kunden seit vielen Jahren diesen Dienst der Rückvergütung der Verbrauchsteuer an und informiert Sie gerne zu diesem Sachverhalt.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne